Ralf PostRank2


Anmeldedatum: 01.01.2007 Beiträge: 385 Wohnort: Gladbeck
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Verfasst am: 19.01.2007, 11:33 Titel: "Kyrill" Was ist versichert? |
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„Die meisten Schäden an Häusern und Autos sind in der Regel versichert, denn ab Windstärke 8 – dann herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm - kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung für Schäden auf. Betroffene sollten sich schnell mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen und den Schaden melden.“
Gebäudeschäden, die z. B. durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Wenn der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat, sind Folgeschäden, die durch eindringende Niederschläge entstehen, ebenfalls versichert. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.
Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung werden von der Hausratversicherung ersetzt. Auch hier sind die Folgeschäden – die, z. B. nach einer Dachabdeckung, am Hausrat auftreten können – mitversichert. In der Glasversicherung werden ohne Rücksicht auf die Schadenursache die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben und Glasdächern einschließlich der Kosten für eine etwa erforderliche Notverglasung ersetzt.
Schäden am Auto sind durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. abgedeckt Dabei werden nicht nur die Schäden ersetzt, die der Sturm direkt am Wagen verursacht - etwa durch Umkippen des Fahrzeuges -, sondern auch Beschädigungen, die durch umherfliegende Gegenstände, z. B. Ziegel oder Äste, angerichtet werden. Einen Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte nicht zu befürchten; Sturmschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt
Quelle: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) _________________ Gruß Ralf
Wer a sagt, der muss nicht b sagen. Er kann erkennen, dass a falsch war. Bertolt Brecht (1898-1956) |
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