Warum
registrieren? Nur als
registriertes Mitglied hast Du vollen Zugriff auf alle Funktionen im Forum für die Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. So kannst Du die Mitgliederliste einsehen, Dir die Profile der Nutzer anzeigen lassen, die Suche uneingeschränkt nutzen, Deine eigenen Fragen auf einen Blick sehen und hast die volle Übersicht über neue interessante Themen im Forum.
Jetzt kostenlos registrieren.
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
erdhummel88@yahoo.de PostRank0

Anmeldedatum: 12.07.2010 Beiträge: 1 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 12.07.2010, 20:51 Titel: Kleinreparaturen |
|
|
Hallo,
ich habe vor einigen Tagen eine kleine Verwaltung übernommen und habe schon Fragen.
Bei einem Mieter war der Elektriker in der Wohnung um eine Reparatur durchzuführen, der Grund wie sich inzwischen herausstellte war eine falsch angeklemmte Leuchte im Arbeitszimmer des Mieters.
Ich will dem Mieter diese Rechnung (ca. 60 EUR) in Rechnung stellen, weil ich der Meinung bin, dass der Mangel durch den Mieter verursacht wurde.
Was muss ich dabei beachten?
Habe dem Mieter folgendes geschrieben (aber noch nicht rausgeschickt)
Mit Datum vom 00.00.0000 erhielten wir die Rechnung der Firma xxxx die folgende Arbeiten in Ihren Mieträumen durchführte. Die Rep. wurde notwendig, da Ihrerseits eine Leuchte falsch angeschlossen wurde. Dies hat zur Folge, dass diese Rep.-arbeiten nicht vom Vermieter zu tragen sind.
Wir möchten Sie bitten den Betrag innerhalb von 4 Wochen auf das nachstehende Konto zu zahlen.
Beiligend überse ich Ihnen eine Rechnugnskopie der Firma xxxx.
Kann man das so lassen oder falle ich damit auf die Nase?
Für Tipps bin ich dankbar.
VG Manuela |
|
| Nach oben |
|
 |
Gruwo PostRank1

Anmeldedatum: 22.01.2009 Beiträge: 64 Wohnort: Leer
|
Verfasst am: 15.07.2010, 11:18 Titel: |
|
|
In der Regel bitte ich in solchen Fällen die beauftragten Handwerksbetriebe darum, die Ursache für den Schaden auf der Rechnung als Nachweis mit anzugeben und hatte damit bislang noch keine Probleme.
Den Text des Briefes hätte ich etwas anders formuliert, aber das ist auch reine Geschmackssache, denn im Grunde geht es auch nur darum dem Mieter nachzuweisen, dass die Ursache für die erforderliche Reparatur in seinem Verschulden liegt und er aufgrund dessen für die Beseitigung des entstandenen Schaden haftet. |
|
| Nach oben |
|
 |
|