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Problem eilt: Dt.Annington drückt mir Kosten auf


 
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cocolotti
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Anmeldedatum: 25.07.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.07.2010, 13:43    Titel: Problem eilt: Dt.Annington drückt mir Kosten auf Antworten mit Zitat

Seit drei Monaten ist alles für meinen Wohnungsverkauf beim Notar bereit, bis auf die Zustimmung des Verwalters, der Deutschen Annington. Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde versäumt, nach 5 Jahren den Verwalter neu zu bestellen, bzw. die Vollmachten für den Verwaltervertrag einzuholen. Im Moment gibt es also keinen Verwaltervertrag und nur einen vom Grundbuchamt nicht anerkannten Zustimmungsversuch, so dass mein Verkauf daran erst einmal gescheitert ist und ich persönlich dadurch meinen geplanten anderen Immobilienkauf nicht tätigen konnte.
Nun habe ich bei der Dt.Annington ein bisschen Druck gemacht und den Vorschlag gemacht, eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen. Dies hat die Annington sofort umgesetzt und will nun rückwirkend die Verwalterbestellung erwirken und auch rückwirkend die Verwaltervergütung kassieren. Ich als Verursacherin soll dabei für die Zusatzhonorare des Verwalters, bzw. des Verwaltungsbeirates aufkommen. Sie vertuschen ihre Schlamperei und bekommen das auch noch gut bezahlt.
Ich finde das bedenklich: ich habe zwar die außerordentliche Versammlung verlangt, bin jedoch davon ausgegangen, dass die Dt.Annington, bzw. die Eigentümergemeinschaft verantwortlich ist, für das Fehlen des Verwaltervertrages. - Können diese Leute mich dennoch für die Kosten heranziehen? - Eigentlich sollte ich doch Schadensersatz forden können - wem gg.über weiß ich nicht so genau - und sah mich in der Pflicht, durch meine Aufforderung zur außerordentl. Eigentümerversammlung den Schaden für andere so gering wie möglich zu halten.
Ich hatte gestern die Einladung für nächsten Donnerstag in der Post.
Am liebsten würde ich alles rückgängig machen, da mir der Wohnungsverkauf nun auch nichts mehr nützt.
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Gruwo
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Anmeldedatum: 22.01.2009
Beiträge: 64
Wohnort: Leer

BeitragVerfasst am: 26.07.2010, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Persönlich würde ich zunächst den ehemaligen Verwalter sprichwörtlich 'zum Mond schiessen'. Wenn der Verwalter es versäumt hat, für die Verlängerung seines Verwaltervertrges Sorge zu tragen, so kann er sich eigentlich glücklich schätzen, wenn die Eigentümergemeinschaft ihn erneut als Verwalter bestellt. In diesem Fall halte ich es schon für unverschämt, dann auch noch der Eigentümergemeinschaft Kosten aufzudrücken.

Bei den rückwirkenden Verwaltergebühren stellt sich mir die Frage, ob in der verwalterlosen Zeit überhaupt Verwaltertätigkeiten durchgeführt wurden. In diesem Fall entscheidet die Eigentümergemeinschaft, ob und an wen für diesen Zeitraum Gebühren entrichtet werden, falls Leistungen erbracht wurden

Da zum Zeitpunkt des Verkaufs ihrer Wohnung kein Verwalter vorhanden war, hätte das Gericht bemüht werden können um einen sogenannten Notverwalter einzusetzen. Andererseits hätte die Eigentümversammlung auch unter Beachtung der entsprechenden Bestimmungen von jedem Eigentümer einberufen werden können.

Sollte der Verkauf ihrer Wohnung an der nötigen Verwalterzustimmung scheitern, so macht sich die Eigentümergemeinschaft ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig. Die Gemeinschaft kann dann prüfen, ob und inwieweit der Verwalter wiederum zum Schadenersatz herangezogen wird.
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